Berufsabschlüsse
weitgehend festgelegt

Viele Arbeitgeber gehen auch darauf ein, welche Berufsabschlüsse Kandidatinnen und Kandidaten haben sollten (80,5 %). Die beruflichen Voraussetzungen für die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit sind genau definiert, insofern waren hier wenige Überraschungen zu erwarten.
In sechs von zehn Stellen wird ein technisches oder ingenieurwissenschaftliches Studium erwähnt. Eine Meister- oder Technikerweiterbildung ist ebenfalls eine gute Basis für die Tätigkeit als Arbeitssicherheitsfachkraft. Sie werden in vielen Anforderungsprofilen als möglicher Abschluss für eine Stelle genannt. Wenn allgemein eine „technische Ausbildung“ angesprochen wird, dann in Kombination mit einer Meister- bzw. Technikerweiterbildung.
Insgesamt sind die meisten Arbeitgeber flexibel und es können sich sowohl Interessierte mit einem Hochschulabschluss bewerben als auch mit einem Meister- oder Technikerabschluss. Für ein Fünftel der Positionen kommt ausschließlich eine akademische Ausbildung infrage.
Quelle: DEKRA Akademie 2025
Basis: 251 Stellenangebote (Mehrfachnennungen)