Aufgabenbereiche

Kernaufgaben
Bewertung und Beratung

Die Aufgabenbereiche in den Job-Beschreibungen sind weit gefasst und beinhalten viele strategische und operative Aufgaben. Die gesetzlich definierte Kernaufgabe von Arbeitssicherheitsfachkräften ist es, die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlichen Personen zu beraten und zu unterstützen. Die Basis hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitgeber in nicht ganz drei Viertel der Stellenangebote als Aufgabe erwähnen. Die Fachkräfte beurteilen dabei die Arbeitsbedingungen sowie mögliche Gefährdungen und leiten daraus Maßnahmen ab. Etwa ebenso häufig ist Beratung Teil der Aufgabenbeschreibungen, insbesondere der Geschäftsleitung. Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit liegt bei ihr, denn Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nicht weisungsbefugt. 

Quelle: DEKRA Akademie 2025
Basis: 251 Stellenangebote (Mehrfachnennungen)

Beschäftigte empfinden die Sicherheitsvorschriften oft als Schikane, z. B. das Tragen von Helmen oder Gehörschutz und versuchen, sie zu umgehen. Hier müssen die Fachkräfte immer wieder die Ziele und die gewünschten Verhaltensweisen erklären, um eine Verhaltensänderung zu bewirken. Dies geschieht unter anderem im Rahmen von Schulungen; außerdem werden sie bei Unterweisungen hinzugezogen.   

Die gesuchten Fachkräfte sollen regelmäßig vor Ort Begehungen und Audits durchführen oder prüfen, ob z. B. Betriebsanlagen sicher sind und den festgelegten Standards entsprechen. Sie fungieren oft als Schnittstelle zwischen Abteilungen oder zu Behörden und Berufsgenossenschaften. In ihren Aufgabenbereich fällt immer wieder auch die Vorbereitung und Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (15,1 %), in denen Personen aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen den Stand des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung besprechen. 

Die festgelegten Arbeitssicherheits-Maßnahmen und -Konzepte setzen die gesuchten Kandidatinnen und Kandidaten oft selbst um und überprüfen auch, ob sie eingehalten werden. Mit einer sorgfältigen Dokumentation und Reportings kommen die Fachkräfte nicht nur der gesetzlichen Verpflichtung nach, sondern erhalten auch einen Überblick, ob sicherheitsrelevante Vorfälle zurückgehen oder wo vielleicht nachgebessert werden muss.